sicherung ersichtlich (vgl. Auszug Privatkonto, Rekursbeilage 4), ohne die Policen kann aber nicht beurteilt werden, für wen was bezahlt worden ist. Bei den geltend gemachten Zahlungen vom 27. Juli 2022 und vom 10. August 2022 an die I.________ Bank AG ist nicht ersichtlich, was damit bezahlt worden ist. Gemäss den persönlichen Notizen des Rekurrenten auf dem Kontoauszug sollen damit Krankenkassenrechnungen bezahlt worden sein (vgl. Auszug Privatkonto, Rekursbeilage 4). Der Rekurrent hat diverse Rechnungen für ärztliche Behandlungen eingereicht (nicht nummerierte Beilagen zum Schreiben vom 17.4.2025).