Dezember 2022 CHF 1'300.-- an seine Noch-Ehefrau überwiesen hat. Die persönliche Notiz des Rekurrentem bei der Zahlung vom 22. Dezember 2022 lässt darauf schliessen, dass diese den Unterhalt für seine Noch-Ehefrau betrifft und aufgrund der Verrechnung ihm zustehender Forderungen gegenüber seiner Noch-Ehefrau gekürzt worden ist. Somit geht die Steuerrekurskommission zu Gunsten des Rekurrenten davon aus, dass er mit der Zahlung von CHF 250.-- zusammen mit der Verrechnung der vollen Unterhaltspflicht von CHF 900.-- nachgekommen ist.