3.6.1 Für die Zeit vor der gerichtlichen Vereinbarung, d.h. die Monate Juli, August und Oktober 2022 macht der Rekurrent direkte Unterhaltszahlungen an seine Noch-Ehefrau in der Höhe von monatlich CHF 1'300.-- geltend. Für September 2022 macht er einen Betrag von CHF 1'210.-- geltend. Für November 2022 macht er einen Betrag von CHF 3'900.-- geltend. Dem Kontoauszug (Auszug Privatkonto, Rekursbeilage 4) ist zu entnehmen, dass diese Zahlungen – ausser im November 2022 – effektiv wie geltend gemacht erfolgt sind, weshalb sie entsprechend zu berücksichtigen sind. Im November 2022 ist nur eine Zahlung von CHF 1'300.-- ersichtlich, weshalb nur dieser Betrag zum Abzug zuzulassen ist.