Der Rekurrent macht zwar geltend, dass er und seine Noch-Ehefrau zwischen dem 27. Februar 2022 und dem 20. Juli 2022 nur noch abwechslungsweise im gemeinsamen Haus gewohnt haben. Allerdings liegen der Steuerrekurskommission keine Hinweise vor, dass der Rekurrent oder die Noch- Ehefrau zwischen dem 27. Februar 2022 und dem 20. Juli 2022 den bisherigen Wohnsitz im gemeinsamen Haus aufgegeben und an einem anderen Ort einen neuen Wohnsitz begründet hätten (vgl. Art. 23 und 24 ZGB).