-5- 3.2.3 Unstrittig ist, dass die Noch-Ehefrau am 20. Juli 2022 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen ist (vgl. Rekurs, Ziff. III). Strittig ist hingegen, ob sich die Ehegatten aus steuerrechtlicher Sicht per Auszugsdatum oder bereits zuvor per 27. Februar 2022 tatsächlich getrennt haben. Der Rekursbeilage 2 ist zu entnehmen, dass der Rekurrent und seine Noch-Ehefrau der Gemeinde M.________ am 15. Juni 2022 gemeldet haben, dass sie sich per 27. Februar 2022 getrennt hätten. Vermerkt haben sie auf der Meldung aber auch, dass der Umzug der Noch- Ehefrau erst am 20. Juli 2022 erfolgen wird.