H. Am 4. März 2025 hat die Steuerrekurskommission die Steuerverwaltung aufgefordert, die fehlenden Akten betreffend die Liegenschaft des Rekurrenten und seiner Noch-Ehefrau ([Adresse] M.________), insbesondere die virtuelle Steuererklärung und die dazugehörigen Unterlagen, einzureichen. Dem ist die Steuerverwaltung mit Schreiben vom 10. März 2025 nachgekommen.