D. Gegen den Einspracheentscheid hat der Rekurrent am 16. September 2024 Rekurs und Beschwerde bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt die Gewährung des Kinderabzugs, des Kinder-Haushaltsabzugs, des Unterhaltsabzugs in geltend gemachtem Umfang sowie des Versicherungsabzugs pro Kind. Weiter verlangt er die Zuweisung der von ihm getragenen Hypothekarzinsen an ihn sowie die hälftige Aufteilung des Eigenmietwerts an ihn und seine Noch-Ehefrau. Zur Begründung verweist er im Wesentlichen auf sein Schreiben vom 20. Juni 2024 (Rekursbeilage 1) bzw. auf dasjenige von Rechtsanwalt C.________ (Rekursbeilage 2). Betreffend