Gleichentags erfolgte gegenüber der Steuerverwaltung die Mandatsanzeige durch Rechtsanwalt C.________ (pag. 235-233). Die Steuerverwaltung teilte dem Rekurrenten mit E-Mail vom 25. Juni 2024 mit, dass sie an ihrem Vorabdruck vom 29. Mai 2024 festhalte (pag. 244). Die Eröffnung des Einspracheentscheids erfolgte am 21. August 2024 (pag. 255-246). Dabei wurde das steuerbare Einkommen auf CHF ________ (Kanton) bzw. auf CHF ________ (Bund) bestimmt.