A. A.________ (Rekurrent) ist mit B.________ (Noch-Ehefrau) verheiratet, wobei sich die Ehegatten im Jahr 2022 getrennt haben. Die beiden gemeinsamen Kinder (Jg. 2012 und Jg. 2014) stehen unter der gemeinsamen Obhut der Eltern (Ziff. 2 der Trennungsvereinbarung vom [Datum] 2022, Rekursbeilage 5; Ziff. 2 des Entscheids des Regionalgerichts vom [Datum] 2022, Akten der Steuerverwaltung, pag. 194-193). Der Rekurrent bezahlte seiner Noch-Ehefrau für sie selbst sowie die gemeinsamen Kinder im Jahr 2022 Unterhalt.