2. Die Beschwerde betreffend das Nachsteuerverfahren 2012 bis 2015 (Nichteintreten der Steuerverwaltung betreffend die direkte Bundessteuer) wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 3. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'000.--, werden der Rekurrentin zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 5. Gegen den Entscheid betreffend die kantonalen Steuern kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12,