4.3 Die wahre Motivation für den vorliegenden Rechtsstreit ist offensichtlich eine andere: Die Rekurrentin erhofft sich, durch ein steuerrechtliches Wohnsitzverfahren Zugang auf Beweismittel zu erhalten, die ihr im zivilrechtlichen Streit betreffend das anwendbare Recht bezüglich die erbrechtlichen Folgen des Todes von B.________ von Nutzen sein könnten (vgl. Besprechungsnotiz vom 10.1.2023, pag. 180 f. und Stellungnahme des Vertreters vom 6.2.2025, Ziff. 7.1). Solche zivilrechtlichen Interessen vermögen kein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Abänderung einer Verfügung der Steuerverwaltung zu begründen