Vorliegend hat die Steuerverwaltung dem Vertreter der Rekurrentin mit Schreiben vom 27. November 2023 (pag. 136) mitgeteilt, dass das Nachsteuerverfahren sistiert werde. Die Akten seien intern an die Abteilung für Wohnsitzfragen übergeben worden. Diese sei beauftragt worden, den Wohnsitz des verstorbenen Ehemannes der Rekurrentin zu überprüfen. Bis zum Vorliegen des entsprechenden Entscheids bleibe das Nachsteuerverfahren "im Sinne von Art. 151 StG i.V.m. Art. 38 VRPG [...] sistiert".