Eventuell sei die Sache zur materiellen Prüfung an die Steuerverwaltung zurückzuweisen. Der Antrag wird hauptsächlich damit begründet, dass sich der steuerrechtliche Wohnsitz der Rekurrentin im genannten Zeitraum nur dann in der Gemeinde D.________ habe befinden können, wenn dies auch für ihren verstorbenen Ehemann gelte. Der Vertreter wirft der Steuerverwaltung zudem vor, dass sie gegen das Gebot von Treu und Glauben handle, indem sie die von ihr vorgenommene Sistierung des Nachsteuerverfahrens nur vier Mo-