E. Hierauf ersuchte der Vertreter am 3. April 2024 die Steuerverwaltung, die Aufhebung der Sistierung mit einer anfechtbaren Verfügung inkl. ordentlicher Begründung und Rechtsmittelbelehrung anzuordnen (pag. 61-65). Die Steuerverwaltung entgegnete mit Schreiben vom 26. April 2024 (pag. 55), dass das Schreiben vom 22. März 2024 ihrer Auffassung nach eine (prozessleitende) Verfügung darstelle. Daher falle eine weitere Verfügung ausser Betracht, allerdings werde die Eingabe des Vertreters vom 3. April 2024 als Einsprache behandelt. Nach einem weiteren Schreiben des Vertreters vom 10. Juni 2024 (pag.