C. Mit Schreiben vom 27. November 2023 (pag. 136) teilte die Steuerverwaltung dem Vertreter der Rekurrentin mit, dass die Akten intern an die Abteilung für Wohnsitzfragen übergeben würden, um den Wohnsitz ihres verstorbenen Ehemannes zu überprüfen. Da diese Überprüfung auch das -2- Nachsteuerverfahren betreffend die Rekurrentin beeinflussen könnte, werde das Nachsteuerverfahren bis zum Vorliegen des Ergebnisses i.S. Wohnsitz sistiert.