3. Es sei festzustellen, dass sich der steuerliche Wohnsitz von B.________ in den Jahren 2012 bis 2019 in D.________, Kanton Bern, befunden hat und es sei für B.________ für die Jahre 2012 bis 2019 die ordentliche Nachsteuer auf bislang nicht deklarierten Einkünften und Vermögenwerten zu erheben.