A. A.________ (fortan: Rekurrentin) ist die Witwe von B.________ (verstorben am 26.7.2019), mit dem sie seit 2008 verheiratet war. Im Jahr 2015 trennten sich die Ehegatten. Das damals eingeleitete Scheidungsverfahren konnte bis zum Todestag von B.________ nicht abgeschlossen werden. Aufgrund von Grundeigentum in D.________ war das Ehepaar bzw. B.________ (nach der Trennung) im Kanton Bern beschränkt steuerpflichtig. Am 21. Dezember 2022 reichte die Rekurrentin, vertreten durch Rechtsanwalt C.________ (fortan: Vertreter), bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Geschäftsbereich Recht und Koordination, eine straflose Selbstanzeige ein (Akten Steuerverwaltung, pag.