D. Am 3. August 2024 hat die Vertreterin gegen die Einspracheentscheide vom 4. Juli 2024 Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2022 an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragt, es seien für beide Rekurrenten der Abzug des Beitrags an die Säule 3a in der Höhe von je CHF 6'883.-- gemäss den nachgereichten Bescheinigungen zu berücksichtigen. Zur Begründung bringt die Vertreterin vor, dass sie festgestellt habe, dass die Steuerverwaltung die Beiträge an die Säule 3a in den Einspracheentscheiden 2022 nicht berücksichtigt hätte.