C. Die Steuerverwaltung sandte den Rekurrenten am 29. April 2024 (pag. 66-61) einen Vorabdruck der geplanten Einspracheentscheide 2022 zu. Das steuerbare Einkommen wurde auf CHF 163'197.-- bei den kantonalen Steuern (pag. 65) und auf CHF 162'566.-- bei der direkten Bundessteuer (pag. 63) veranlagt. Das steuerbare Vermögen wurde auf CHF 600'247.-- (pag. 64) festgesetzt. Die auferlegten Gebühren für die Mahnung erhöhte die Steuerverwaltung um CHF 200.-- auf CHF 260.--, ansonsten wurden die Gebühren und die Bussen bestätigt. Aufgrund der fehlenden Bescheinigungen bezüglich der Säule 3a wurden keine entsprechenden