Auf dem "Formular 1" der Steuererklärung 2022 (pag. 59) kreuzten die Rekurrenten bei der Frage "Haben sie im Jahr 2022 Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bezahlt?" je die Antwort "ja" an. Ferner gaben sie an, diesbezüglich vier Bescheinigungen (1 x für Rekurrent, 3 x für Rekurrentin) beizulegen. Diese Bescheinigungen wurden gemäss Steuerverwaltung aber nicht eingereicht. Sie verzichtete auf eine Einforderungshandlung und begründete dies damit, dass es sich beim Abzug des Beitrags an die Säule 3a um eine steuermindernde Tatsache handle.