B. Gegen die Ermessensveranlagungen vom 7. März 2024 erhoben die Rekurrenten, vertreten durch die E.________ (Vertreterin), mit Schreiben vom 8. April 2024 (pag. 60) Einsprachen. In der Beilage reichte die Vertreterin eine ausgefüllte Steuererklärung 2022 (pag. 59-52), die Jahresrechnung 2022 betreffend die selbstständige Erwerbstätigkeit des Rekurrenten ("D.________"; pag. 51-43) und den Lohnausweis der Rekurrentin ("D.________"; pag. 42) ein. Hierbei beantragte sie, das Einkommen und das Vermögen aufgrund der eingereichten Steuererklärung 2022 zu korrigieren. Auf dem "Formular 1" der Steuererklärung 2022 (pag.