betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer 2022 den Akten entnommen: A. Mit Veranlagungsverfügungen vom 7. März 2024 (Akten Steuerverwaltung, pag. 41-38) wurden die Ehegatten B.________ (Rekurrentin) und A.________ (Rekurrent; zusammen Rekurrenten) von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), für das Steuerjahr 2022 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 140'000.-- bei den kantonalen Steuern (pag. 40) und von CHF 145'000.-- bei der direkten Bundessteuer (pag. 39) veranlagt. Das steuerbare Vermögen wurde auf CHF 500'000.-- festgesetzt (pag.