4.3 Unbestrittenermassen ist der Rekurrent seit 2014 für die D.________ als Lehrer tätig (Unterbrüche sind nicht bekannt und werden von den Rekurrenten weder geltend gemacht noch belegt; vgl. Vernehmlassung vom 7.10.2024, S. 3). Der Rekurrent weist mit der von ihm eingereichten Buchhaltung 2022 selbst aus, dass er neben einem einzigen anderen Auftrag ausschliesslich Einnahmen von der D.________ generiert hat. Inwiefern der Rekurrent Mandate akquiriert, erschliesst sich der Steuerrekurskommission aufgrund der Aktenlage und den Ausführungen der Rekurrenten indessen nicht.