-7- direkte Bundessteuer [DBG], 4. Aufl., 2022, N. 2 zu Art. 17 DBG). Gemäss Art. 319 Abs. 1 OR verpflichtet sich der Arbeitnehmer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Leistung von Arbeit im Dienst des Arbeitgebers und dieser zur Entrichtung eines Lohnes.