4.2 Im Weiteren ist ein Arbeitsverhältnis nach Art. 319 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR; SR 220) der Ausgangspunkt einer unselbständigen Erwerbstätigkeit gemäss Art. 20 StG bzw. Art. 17 DBG. Da der Begriff der unselbständigen Erwerbstätigkeit in den Steuergesetzen selber nicht näher umschrieben ist, ist es angezeigt, für die Begriffsdefinition auch auf die Terminologien des Arbeitsrechts zurückzugreifen (BGer 2C_929/2019 vom 17.1.2020, E. 4.1; vgl. Suter/Meier in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die