-6- von den gesamten steuerbaren Einkünften die Aufwendungen und allgemeinen Abzüge abgezogen werden. Die Aufwendungen werden häufig auch als Gewinnungskosten bezeichnet. Dabei handelt es sich um Kosten, die mit der Einkommenserzielung zusammenhängen (Richner/Frei/Kaufmann/Rohner, a.a.O., N. 1 zu Art. 25 DBG). Die Steuergesetze präzisieren für jede Einkommenskategorie, welche Aufwendungen anerkannt werden. So können vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten (Art. 32 Abs. 1 StG;