4. Gemäss Art. 19 Abs. 1 StG und Art. 16 Abs. 1 DBG unterliegen grundsätzlich alle einmaligen und regelmässigen Einkünfte der Einkommenssteuer. In Art. 30 Abs. 1 StG und in Art. 25 DBG ist im Sinn einer Generalklausel festgehalten, dass zur Ermittlung des Reineinkommens