Weiter sind die Rekurrenten angehalten worden, insbesondere die Einnahmen aus der D.________ sowie der C.________ darzulegen und zu belegen (soweit dazu noch keine Belege eingereicht worden seien). DarĂ¼ber hinaus sind die Rekurrenten aufgefordert worden, die (vertraglichen) Beziehungen zur D.________ darzulegen und zu belegen. Die Rekurrenten sind gebeten worden, die entsprechenden Unterlagen bis 6. August 2024 (Poststempel) einzureichen. Da das entsprechende Einschreiben nicht abgeholt worden ist, hat die Steuerrekurskommission den Rekurrenten das Schreiben mit A-Post Plus erneut zugeschickt (zugestellt via Postfach am 31.7.2024).