J. Am 11. Juli 2024 haben die Rekurrenten Rekurs und Beschwerde bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Anlässlich des Gesprächs vom 22. Februar 2024 sei es vor allem um die Selbständigkeit des Rekurrenten gegangen. Er sei seit 2012 selbständig erwerbend bzw. erfülle die Voraussetzungen der Selbständigkeit, indem er keine feste Anstellung habe. Er müsse seine Mandate alle selbst akquirieren. Arbeitsgeräte, Transporte, Verbrauchsmaterial und Büroräume gingen zu seinen Lasten. Zudem sei er für die Altersvorsorge selbst verantwortlich.