-3- sich in einem geringen Rahmen bewege. Im Gegenzug wären auch Verluste steuerlich nicht zum Abzug zugelassen. Sie wies explizit darauf hin, dass Bussen, Kosten für Kinder, private Auslagen für die Liegenschaft, Brillen, private Versicherungen etc. keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand oder Berufskosten darstellen würden.