E. Die Steuerverwaltung informierte die Rekurrenten mit Schreiben vom 22. Dezember 2023 darüber, dass sie die Veranlagung erneut geprüft habe, obwohl zu keinem konkreten Punkt Einsprache erhoben worden sei. Dabei sei kein offensichtlicher Fehler festgestellt worden. Um die Einsprache bearbeiten zu können, bat die Steuerverwaltung die Rekurrenten, schriftlich zu den Punkten, welche sie beanstandeten, Stellung zu nehmen sowie entsprechende Unterlagen -2- einzureichen. Die Steuerverwaltung stellte eine mündliche Besprechung in Aussicht unter der Bedingung, dass die detaillierten Einsprachepunkte bekannt gegeben würden (pag. 119).