C. Mit Veranlagungsverfügungen vom 20. November 2023 veranlagte die Steuerverwaltung die Rekurrenten abgesehen von kleinen Anpassungen bei den Berufskosten entsprechend dem Vorabdruck (pag. 116-112). D. Dagegen erhoben die Rekurrenten mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 Einsprache. Sie baten darum, dass ihnen das weitere Vorgehen mitgeteilt werde und dass sie sich mit dem für die Veranlagung verantwortlichen Spezialisten treffen könnten (pag. 117).