- 12 - Aus diesen Gründen wird erkannt: 1. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern 2022 wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'000.--, werden der Rekurrentin zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.