6.2 In den Einspracheentscheiden hat die Steuerverwaltung einerseits ausgeführt, dass die Kriterien für eine Vergabung nicht erfüllt seien (mit Verweis auf den einschlägigen TaxInfo- Beitrag). Nachdem die Rekurrentin die CHF 2'172.-- als Vergabung deklariert hatte (pag. 61), erscheint dieses Vorgehen nicht komplett abwegig. Andererseits hat die Steuerverwaltung ausgeführt, dass der Mindestunterstützungsbetrag nicht erreicht worden und deshalb kein Unterstützungsabzug möglich sei (vgl. pag.