zung von CHF 4'600.-- unverhältnismässig hoch mit Blick auf die Lebenshaltungskosten in Deutschland. Bei der Totalrevision des StG sei es dem Gesetzgeber im Übrigen darum gegangen, die Steuerpflichtigen mit tiefen und mittleren Einkommen zu entlasten und ein effizientes Verfahren vorzusehen. Das öffentliche Interesse an einer rechtsgleichen und diskriminierungsfreien Anwendung des StG sei jedoch stärker zu gewichten als die Effizienz. Da Unterstützungsleistungen in jedem Fall nachzuweisen seien, würde sich der Arbeitsaufwand der Steuerverwaltung durch die Zulassung von geringeren Mindestbeiträgen kaum erhöhen.