-3- G. Dagegen hat die Rekurrentin am 5. Juli 2024 Rekurs betreffend die kantonalen Steuern an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie stellt folgende Anträge: "1. Der Einspracheentscheid der Steuerverwaltung ________ vom 6. Juni 2024 sei aufzuheben. 2. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern 2022 sei mein steuerbares Einkommen um den Sozialabzug von € 2200 (zum Tageskurs in Fr.) zu reduzieren. 3. Es seien mir für das Rekursverfahren keine Kosten aufzuerlegen und eine angemessene Entschädigung zuzusprechen."