Die Kriterien gemäss dem einschlägigen TaxInfo-Beitrag zu Vergabungen seien nicht erfüllt. Der Unterstützungsabzug sei nur zulässig, wenn Beiträge in der Höhe von mindestens CHF 4'600.-- (kantonale Steuern) bzw. CHF 6'500.-- (direkte Bundessteuer) erbracht worden seien. Vorliegend würden die Beiträge dieses Abzugskriterium nicht erfüllen (pag. 89-86). Mit Schreiben vom 26. April 2024 hielt die Rekurrentin weiter an ihrer Einsprache fest (pag. 90). F. Mit Einspracheentscheiden 2022 vom 6. Juni 2024 wies die Steuerverwaltung die Einsprache mit der inhaltlich gleichen Begründung wie im zweiten Vorabdruck ab (pag. 94-91).