B. In ihrer Steuererklärung 2022 deklarierte die Rekurrentin in Formular 5 unter Ziff. 5.3 diverse Vergabungen. Eine dieser Vergabungen betrug CHF 2'172.-- und war mit der Beschreibung "C.________, jährliche Spende" versehen (pag. 61). C. Mit Veranlagungsverfügungen vom 29. Dezember 2023 akzeptierte die Steuerverwaltung die deklarierte Vergabung im Umfang der CHF 2'172.-- nicht. Als Vergabung seien nur Beiträge an gemeinnützige steuerbefreite Institutionen mit Sitz in der Schweiz abzugsfähig (pag. 69-66).