A. A.________ (Rekurrentin) bestätigte ihrer Lebensfreundin C.________ (Lebensfreundin; wohnhaft in ________, Deutschland) mit Schreiben vom 5. Januar 2021, sie aufgrund ihrer kleinen Rente in Zukunft mit € 2'200.-- pro Jahr zu unterstützen. Konkret werde sie ihr jeweils zu Beginn des Jahres € 1'000.-- und zusätzlich jeden Monat € 100.-- überweisen, solange sich die finanziellen Verhältnisse beider Frauen nicht grundsätzlich veränderten (Akten der Steuerverwaltung, pag. 74). Bereits am 10. November 2020 hatte die Rekurrentin bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ______