2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2013 (Nichteintreten der Steuerverwaltung) wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 3. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'000.--, werden der Rekurrentin zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.