Es sei nicht ersichtlich, weshalb die Steuerverwaltung bei diesen Positionen Aufrechnungen vorgenommen habe. Ferner weist die Rekurrentin darauf hin, dass sie weiterhin von der ursprünglichen Sachbearbeiterin der Steuerverwaltung veranlagt werde, welche jedoch voreingenommen sei. Auf Nachfrage der Steuerrekurskommission und unter Hinweis auf die Beweislastverteilung hat die Rekurrentin schliesslich mit Schreiben vom 8. Juli 2024 präzisiert, weshalb sie die ursprünglich von der Steuerverwaltung eingeforderten Unterlagen nicht eingereicht hat. Die Rekurrentin bringt in diesem Zusammenhang vor, dass ein Wasserschaden beim damaligen Treuhänder dies verhindert habe.