-2- die geforderten Unterlagen nicht eingegangen waren. Dabei legte die Steuerverwaltung dar, dass der geschäftsmässig begründete Aufwand (d.h. im Einzelnen die Positionen Spesen, Mietund Beratungskosten für Anwalt, Notar, Treuhand sowie Abgaben) nach (teilweisem) pflichtgemässem Ermessen geschätzt bzw. gegenüber der eingereichten Jahresrechnung gekürzt worden seien (pag. 86). Der steuerbare Gewinn wurde nun auf CHF ________ (kantonale Steuern, pag. 92) und CHF ________ (direkte Bundessteuer, pag. 90) festgelegt.