A. Die A.________ GmbH (Rekurrentin) wurde am 1. Mai 2012 gegründet. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung juristische Personen (Steuerverwaltung), wollte nach Eingang der Steuererklärung 2013 (überlanges Geschäftsjahr vom 26.3.2012 bis 31.12.2013) eine Buchprüfung durchführen, welche schlussendlich nicht durchgeführt werden konnte. Die danach seitens der Steuerverwaltung eingeforderten Buchhaltungsunterlagen wurden von der Rekurrentin nicht eingereicht (vgl. RKE 100 16 546 vom 12.12.2017, E. 4.1.3, nicht publiziert).