_ (Bund). Der Vertreter führt im Wesentlichen aus, dass die gemäss Trennungsvereinbarung geschuldeten monatlichen Zahlungen von dreimal CHF 250.-- auf die Kindersparkonti für jedes der drei Kinder abziehbarer Unterhalt darstelle, weshalb der Unterhaltsabzug von CHF 156'000.-- auf CHF 165'000.-- zu erhöhen sei (Rekurs, N. 13 ff.). E. Die Steuerverwaltung hat sich am 19. Februar 2024 vernehmen lassen und beantragt die kostenpflichtige Abweisung von Rekurs und Beschwerde. Sie führt zusammengefasst aus, dass die monatlichen Zahlungen von CHF 250.-- pro Kind die Voraussetzungen abziehbarer Unterhaltszahlungen nicht erfüllen würden (Vernehmlassung, S. 2).