D. Am 22. Januar 2023 hat der Rekurrent, vertreten durch Rechtsanwalt C.________ (Vertreter; vgl. Vollmacht vom 19.1.2024, Rekursbeilage 2), Rekurs bzw. Beschwerde bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt unter Kosten- und Entschädigungsfolge die Aufhebung der Einspracheentscheide sowie die Festsetzung des steuerbaren Einkommens auf CHF ________ (Kanton) bzw. CHF ________ (Bund).