100 2024 210 / 200 2024 138 [Steuerjahr 2020] und 100 2024 211 / 200 2024 139 [Steuerjahr 2021]) zwischen CHF 1'600.-- und CHF 2'500.-- betragen. Vorliegend sind die Verfahrenskosten auf die zwei getrennten Verfahren hälftig aufzuteilen. Die Verfahrenskosten werden insgesamt (für beide Verfahren) auf CHF 1'600.-- festgelegt und je hälftig pro Verfahren auferlegt. Das entspricht Verfahrenskosten von CHF 800.-- für das vorliegende Verfahren 100 24 210 / 200 24 138. Die Kosten werden den unterlegenen Rekurrenten auferlegt und sind mit dem geleisteten Kostenvorschuss zu verrechnen.