7.3.2 Mit den verbleibenden geltend gemachten Unterstützungsleistungen (Überschuss aus Erhöhung Hypothek [CHF 2'500.--] abzüglich Schuldzinsen August bis Dezember 2020 [CHF 1'365.65]; Zusammenstellung der Rekurrenten, pag. 36) von rund CHF 1'135.-- tragen die - 10 - Rekurrenten sodann keine Kosten in der Höhe des Unterstützungsabzugs bei (CHF 4'600.-- bei den Kantons- und Gemeindesteuern), weshalb es sich erübrigt, darauf weiter einzugehen. Auch kann offengelassen werden, ob die Rekurrenten allfällige Kosten überhaupt selbst trugen.