7.3.1 Die von den Rekurrenten geltend gemachte Unterstützung der Mutter beträgt insgesamt CHF 16'835.--. Diese besteht insbesondere aus den Mieteinnahmen der Autogaragen (August bis Dezember 2020) von insgesamt CHF 15'700.-- (Zusammenstellung der Rekurrenten, pag. 36), die sie der Mutter überlassen haben, um ihre Lebenshaltungskosten (inkl. Heimkosten) zu begleichen. Diese Mieteinnahmen wären der ursprünglich nutzniessungsberechtigten Mutter aber ohne den unentgeltlichen Verzicht auf die Nutzungsberechtigung ohnehin zugeflossen und hätten ihr geholfen, die Lebenshaltungskosten zu decken.