Die Motive, die zum Verzicht auf die Nutzniessung geführt haben, können hier offenbleiben. Festgehalten werden kann indes, dass den Rekurrenten jedenfalls bewusst war, dass die Mutter auf die Mieterträge (auf welche sie nun verzichtet hatte) angewiesen gewesen wäre, um die Heimkosten zu begleichen, weshalb die Mieterträge – trotz Verzichts auf die Nutzniessung – (weiterhin) und ohne Verpflichtung rechtlicher oder vertraglicher Art der Rekurrenten auf das Privatkonto der Mutter flossen, was einer Schenkung der Tochter bzw. Rekurrenten an die Mutter gleichkommt. Weiter kann festgehalten werden, dass der Verzicht der Mutter auf die