54), womit es im Ergebnis zur gekürzten EL in gleicher Höhe wie der Verzicht kam (CHF 25'727.--; Schreiben Ausgleichskasse vom 11.7.2024; Beilage Nr. 10 zur Stellungnahme der Rekurrenten vom 15.7.2024). Festzuhalten ist, dass die Mieteinnahmen eine wichtige Einnahmequelle der Mutter waren, auf die sie verzichtete. Diese hätten dazu beigetragen, dass die Mutter die Heimkosten selbst bezahlen kann. Die Motive, die zum Verzicht auf die Nutzniessung geführt haben, können hier offenbleiben.